31. 1. 26 - WRWS - Judith Kaiser postet auf Facebook:

Kurze Verständnisfrage eines absoluten NSBA-Neulings.
Ich bin in Sachen NSBA noch grün und habe deshalb gestern mit Interesse an einem Teams-Meeting unseres Nachbarn NQHA mit der NSBA teilgenommen. Danke nochmal für die Organisation, das war sehr hilfteich und interessant.
Mein Englisch ist nach meiner eigenen Einschätzung recht brauchbar, dennoch möchte ich sicherstellen, dass ich mich nicht verhört oder etwas missverstanden habe:
Habe ich es richtig verstanden, dass die NSBA-Klassen der Deutschen Meisterschaft, wie in der Ausschreibung ausgewiesen, NSBA approved waren, die Ergebnisse jedoch bislang nicht von der NSBA verwertet werden konnten, da hierfür noch eine Rechnung offen ist? War das die Aussage, die in dem Meeting getroffen wurde?
Verstehe ich es außerdem richtig, dass die entsprechenden NSBA-Gebühren von der Meldestelle, in diesem Fall der DQHA, mit den Startgebühren eingenommen werden und anschließend an die NSBA weitergeleitet werden müssen, damit eine Ergebnisverwertung erfolgen kann?
Falls ich das missverstanden habe, freue ich mich über eine Klarstellung.
Disclaimer:
Dies ist ausdrücklich keine Unterstellung, sondern eine reine Verständnisfrage auf Grundlage des genannten Meetings und der veröffentlichten Ausschreibung.

31. 1. 26 - WRWS - Judith Kaiser postet auf Facebook:

Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Bewertung dar. Er dient der sachlichen Nachfrage und der Diskussion zur organisatorischen Transparenz und Funktionsfähigkeit unseres Verbandes auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen und allgemeiner Anforderungen an ordnungsgemäße Vereinsorganisation.

Die im Handelsregister eingetragene Anschrift der DQHA ist keine Geschäftsstelle, sondern eine Privatadresse. Das ist formal zulässig. Faktisch bedeutet es jedoch, dass die gesamte offizielle Vereinspost dort eingeht. Dazu zählen typischerweise Schreiben von Gerichten und Behörden, Post von Versicherungen, vertragliche Korrespondenz mit externen Dienstleistern sowie sonstige förmliche Zustellungen, mit deren Zugang Fristen ausgelöst werden.

Die Satzung der DQHA regelt in einem zentralen Punkt eindeutig:
„Das Präsidium führt die Geschäfte des Vereins.“

Verantwortung, Information und Kontrolle sind damit als kollektive Aufgabe des Präsidiums ausgestaltet und nicht auf einzelne Personen konzentriert.
Vereinsunterlagen sind dem Verein zugeordnet. Sie müssen so organisiert sein, dass sie für die zuständigen Organe auffindbar, zugänglich und nachvollziehbar sind. Das betrifft insbesondere Unterlagen mit rechtlicher, finanzieller oder haftungsrelevanter Bedeutung, etwa Versicherungsverträge und Deckungsnachweise, behördliche Schreiben, Verträge mit Dritten oder relevante Fristenkorrespondenz.

Wenn solche Unterlagen zunächst an einer privaten Anschrift eingehen, stellt sich zwangsläufig die organisatorische Frage, wie sichergestellt wird, dass sie zeitnah, vollständig und systematisch in die vereinsinternen Strukturen überführt werden. Andernfalls entstehen Risiken. Fristen können unbemerkt verstreichen. Kontroll- und Aufsichtsfunktionen des Präsidiums können nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Wissen und Entscheidungsgrundlagen bündeln sich faktisch bei einzelnen Personen, obwohl die Satzung genau das vermeiden will.
Die entscheidende Frage ist daher nicht die formale Zulässigkeit einer Anschrift. Die entscheidende Frage ist, ob der Informationsfluss innerhalb des Vereins so organisiert ist, dass alle zuständigen Organe jederzeit über die gleichen, vollständigen Informationen verfügen und ihre Verantwortung wahrnehmen können.

Disclaimer:
Dieser Beitrag stellt meine persönliche Einschätzung dar. Er enthält keine rechtliche Bewertung und keine persönlichen Vorwürfe. Die Ausführungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen, der Satzung der DQHA sowie allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer Vereinsorganisation.

30. 1. 26 - WRWS - Judith Kaiser postet auf Facebook:

Hinweis:
Dieser Beitrag stellt meine persönliche Einschätzung dar und nutzt die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG. Er enthält keine rechtliche Bewertung und keine persönlichen Angriffe, sondern ausschließlich sachliche Beobachtungen auf Basis der Protokolle vergangener Mitgliederversammlungen sowie öffentlich zugänglicher Informationen auf der DQHA-Website.
 
Der aktuelle, offensichtliche Zustand des Vereins ist aus meiner Sicht nicht zufällig entstanden. Er ist das Ergebnis jahrelanger Entscheidungen und Unterlassungen durch Personen, die Funktionen und Posten innehatten oder Kontrollaufgaben wahrnehmen sollten. Ehrenamtliche Ämter wurden besetzt, Verantwortung formal übernommen, tatsächliche Steuerung und Kontrolle blieben jedoch vielfach unzureichend.

Die zunehmende finanzielle Enge ist nach meiner Einschätzung nicht allein auf äußere Umstände zurückzuführen. Vielmehr ist sie nachvollziehbar dadurch entstanden, dass die Buchhaltung über längere Zeit offenbar nicht ordnungsgemäß geführt wurde und das hierfür vorgesehene Kontrollorgan, den Protokollen zufolge, weder ausreichend überprüft hat noch eingeschritten ist, sondern bestehende Zustände hat gewähren lassen (siehe hier auch den Offenen Brief von Herrn Göb).

Gleichzeitig wurden kostenintensive Veranstaltungen durchgeführt, deren Zweckmäßigkeit und Kosten nicht systematisch zueinander in Relation gesetzt wurden. Eine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Abwägung oder eine belastbare Nachbetrachtung fand nach meiner Kenntnis nicht statt.

Hinzu kommt, dass Posten formal besetzt waren und sind, die Amtsausübung jedoch faktisch kaum in Erscheinung trat und tritt. Teilweise wurde erst durch einen Blick auf die Website deutlich, dass entsprechende Funktionen überhaupt besetzt waren und sind.

Erschwerend wirken zudem inhärente Blockaden innerhalb der bestehenden Strukturen, die sich nach außen so auswirken, dass es engagierten und sachkundigen Personen erschwert wird, sich einen Überblick zu verschaffen, Verantwortung zu übernehmen und ihre Arbeit aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die Regionalgruppe Hessen laut DQHA-Website derzeit nicht besetzt ist. Weitere Regionen sind geschrumpft, finanzielle wie organisatorische Spielräume zunehmend enger geworden oder inzwischen kaum noch vorhanden. Diese Entwicklung ist bei einem Blick in die Protokolle der vergangenen Mitgliederversammlungen nachvollziehbar, auch wenn das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung 2025 trotz entsprechender Anträge bislang noch der Überarbeitung bedarf (straight from the horse’s mouth).

Wer über einen längeren Zeitraum Einfluss, Funktionen oder Entscheidungsbefugnisse innehatte oder faktisch ausgeübt hat, sollte darlegen können, welche messbaren Verbesserungen daraus entstanden sind. Welche Regionen heute stabiler sind als zuvor. Welche Strukturen aufgebaut wurden. Und welche nachhaltige Substanz geschaffen wurde.

Vor diesem Hintergrund halte ich es für höchst problematisch, wenn Amtsinhaber mit verbalen Angriffen oder Abwertungen gegen Menschen vorgehen, die trotz der aktuellen Lage weiterhin bereit sind, sich zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen.

Wer selbst die Gelegenheit hatte, etwas zu verbessern, sollte sich der eigenen Bilanz stellen, statt andere zu demotivieren. Selbstreflexion ist hier unerläßlich. Und wenn das eigene Wirken keinen erkennbaren Beitrag zur Stabilisierung oder zum Aufbau des Vereins geleistet hat, dann sollte daraus auch die Konsequenz folgen, Raum zu lassen für diejenigen, die bereit sind, Arbeit zu leisten.

Über mehr als 45 Jahre war der Verein solide aufgestellt. Umso bemerkenswerter ist, wie schnell sich diese Stabilität unter offenbar mangelnder Kontrolle, fehlender Selbstreflexion und ausbleibender Verantwortungsübernahme auflösen konnte.

Es sind noch etwa sechs Wochen bis zur angekündigten Mitgliederversammlung. Diese Mitgliederversammlung muss für die Mitglieder stattfinden. Sie ist keine optionale Veranstaltung und kann nicht ausfallen. Für ihre ordnungsgemäße Durchführung wird weiterhin eine geeignete und kostengünstige Lokalität mit Bewirtung gesucht, idealerweise im Raum Nordhessen. Wer entsprechende Möglichkeiten kennt und bereit ist, den Kontakt herzustellen, kann und sollte sich aktiv beim Verein einbringen.

Abschließend stellt sich eine nüchterne Frage:
Ist nach dieser Phase überhaupt noch genügend finanzielle, organisatorische und personelle Substanz vorhanden, um mit denselben Mechanismen, Motivationen und Blockaden fortzufahren? Oder ist es an der Zeit, Verantwortung neu zu denken, Kontrolle ernst zu nehmen und Strukturen wieder arbeitsfähig zu machen?

Die Mitgliederversammlung wird zeigen, ob Verantwortung übernommen wird, Selbsterkenntnis zugelassen wird und Konsequenzen gezogen werden. Oder ob notwendige Entscheidungen weiter vertagt werden. Und am Ende andere die Folgen jahrelangen Nichthandelns tragen müssen.

29. 1. 26 - WRWS - Judith Kaiser postet auf Facebook:

Ladungsfähige Anschrift? 

Hinweis vorab.
Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Bewertung dar, sondern dient der sachlichen Nachfrage und der Diskussion zur organisatorischen Transparenz unseres Verbandes.

Die Geschäftsstelle der Deutschen Quarter Horse Association e. V. befindet sich in Aschaffenburg. Auch der Sitz des Vereins ist Aschaffenburg. Im offiziellen Register ist jedoch als ladungsfähige Anschrift die Privatadresse des amtierenden Präsidenten angegeben. Rechtlich mag dies für einen eingetragenen Verein zulässig sein. Für einen bundesweit tätigen Sport und Zuchtverband mit internationalen Verflechtungen ergeben sich daraus dennoch Fragen.

Warum wird trotz bestehender Geschäftsstelle und offiziellem Vereinssitz in Aschaffenburg die Privatadresse eines Präsidiumsmitglieds als Vereinsanschrift geführt. Wo ist die klare Trennung zwischen Vereinsorganisation und Privatperson geregelt. Welche Auswirkungen hat diese Konstellation auf Haftung Zustellungen Transparenz und die Außenwirkung gegenüber Mitgliedern sowie nationalen und internationalen Partnerverbänden.

Gerade vor dem Hintergrund offener finanzieller organisatorischer und internationaler Themen stellt sich die Frage, ob eine solche Struktur sachgerecht und zeitgemäß ist. Transparenz professionelle Strukturen und klar definierte Verantwortlichkeiten sind die Grundlage für Vertrauen.

Nachtrag.
Auch dieser Hinweis stellt keine rechtliche Bewertung dar, sondern eine sachliche Feststellung auf Grundlage des aktuell abrufbaren Handelsregisterauszugs. Nach dem derzeitigen Registerstand ist weiterhin der am 14. 08. 2025 abgetretene Vizepräsident Herr Momo Masaad eingetragen. Der am 13. 12. 2025 gewählte Vizepräsident André Weitz ist hingegen bislang nicht im Register vermerkt.
Daraus ergeben sich weitere Fragen.
Weshalb wurde die Änderung der vertretungsberechtigten Organe bislang nicht ordnungsgemäß vorgenommenn?
Welche Auswirkungen hat dies auf die Außenvertretung, die Rechtssicherheit und die Verbindlichkeit von Entscheidungen des Präsidiums?
Und wie wird sichergestellt, dass der öffentliche Registerstand die tatsächlichen Vereinsorgane korrekt und aktuell abbildet?

Eine sachliche Beantwortung dieser Fragen und eine offene Diskussion darüber halte ich für notwendig.

Hinweis.
Künstlerische Darstellung und sachliche Fragen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Registerdaten.
Keine rechtliche Bewertung.

28. 1. 26 - WRWS/EWU - 𝗠𝗶𝘁 𝗛𝗲𝗿𝘇 𝘂𝗻𝗱 𝗘𝗻𝗴𝗮𝗴𝗲𝗺𝗲𝗻𝘁: 𝗛𝗲𝗶𝗻𝗿𝗶𝗰𝗵 𝗛𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝘁𝗵𝗮𝗻 𝘃𝗲𝗿𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗶𝗲𝗱𝗲𝘁 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗘𝗪𝗨-𝗔𝘂𝘀𝗯𝗶𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝗮𝘂𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝘀𝘀.

Heinrich Hinterthan – EWU Richter der ersten Stunde aus Unna, hat nach jahrzehntelanger engagierter und fachkundiger Mitarbeit aus familiären Gründen sein Amt im EWU-Ausbildungsausschuss niedergelegt.
Wir danken ihm herzlich für seine zuverlässige Unterstützung, sein umfangreiches Wissen und seine ruhige, verbindliche Art. Heinrich hat als Richter der ersten Stunde ein umfassendes Archiv und hat die Entwicklung der EWU wesentlich mitgestaltet. Besonders seine 40-jährige Tätigkeit als Richter und sein Einsatz in der Ausbildung waren für die EWU von großem Wert.
Mit großem Respekt und Dankbarkeit blicken wir auf das außergewöhnliche Engagement von Heinrich Hinterthan zurück.
In seiner langjährigen Tätigkeit als Richter auf den APO-Lehrgängen hat es Heinrich stets mit viel Einfühlungsvermögen und einer immer freundlichen Art verstanden, den Teilnehmenden die Prüfungsangst zu nehmen und sie dort abzuholen, wo sie stehen.
Sein Handeln war dabei immer geprägt von einem tiefen Verantwortungsbewusstsein für das Wohlergehen der Pferde. Heinrich Hinterthan hat das Westernreiten – unsere Reitweise – nicht nur fachlich hervorragend vertreten, sondern auch mit Leidenschaft und Überzeugung nach außen getragen. Viele Menschen hat er inspiriert, sich weiterzubilden und im Sinne der Pferde stetig zu wachsen.
Für diesen unermüdlichen Einsatz, seine Menschlichkeit und seine Vorbildfunktion danken wir Heinrich Hinterthan von Herzen.
Sein Wirken wird in unserer Gemeinschaft noch lange nachhallen und als Maßstab für Engagement und Integrität dienen.
Petra Roth-Leckebusch, EWU Ausbildungsausschuss
Quelle: facebook
 
© EWU – Heinrich Hnterthan -EWU- Urgestein© EWU – Heinrich Hnterthan -EWU- Urgestein

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26. 1. 26 - WRWS/DQHA - Judith Kaiser postet auf Facebook.

 
Ich nehme den veröffentlichten Beitrag von DQHA-Präsident Stephan Göb, der sein Amt zur ordentlichen Jahreshauptversammlung zur Verfügung stellen möchte, Punkt für Punkt beim Wort und ordne ihn anhand überprüfbarer Tatsachen ein.
Göb beginnt mit dem Verweis auf die Krise vor fünf Jahren und den anschließenden Wiederaufbau der DQHA. Diese historische Einordnung mag zutreffen, ist für die heutige Bewertung jedoch nur eingeschränkt relevant. Maßstab für Verantwortung ist nicht die Vergangenheit, sondern der aktuelle Zustand des Verbands und die Qualität seiner Führung heute.

In diesem Zusammenhang wird auch der wiedererlangte Affiliate-Status als Teil der eigenen Erfolgsgeschichte dargestellt. Diese Darstellung ist sachlich zu relativieren. Der Bruch im Affiliate-Status wurde unter dem damaligen Präsidenten Dixon geheilt. Es existieren dokumentierte Belege und Fotos, auf denen Präsident Dixon gemeinsam mit Reith und Göb zu sehen ist. Entscheidend ist jedoch die damalige Rollenverteilung: Dixon war zu diesem Zeitpunkt Präsident und damit der verantwortliche Amtsinhaber. Der Affiliate-Status wurde somit nicht unter Göbs Präsidentschaft wiederhergestellt, sondern zuvor. Alles, was danach folgte, war die Fortführung eines bereits reparierten Zustands.

Göb verweist weiter auf außergewöhnlich herausfordernde Jahre und erhebliche Defizite der Q über mehrere Jahre. Diese Aussage ist im Kern zutreffend, bleibt jedoch unvollständig. Defizite über einen längeren Zeitraum sind kein schicksalhaftes Ereignis, sondern ein Hinweis auf fehlende Steuerung und fehlende finanzielle Übersicht. Die letzte ordnungsgemäß vorgelegte Bilanz stammt aus dem Jahr 2021. Damit fehlte über mehrere Jahre hinweg jene belastbare Grundlage, die notwendig gewesen wäre, um Finanzen überschaubar zu halten und Defizite frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Vier Jahre ohne belastbare Zahlen bedeuten vier Jahre ohne verlässliche finanzielle Steuerung durch die verantwortlichen Organe des Vereins.

Diese Einschätzung wird durch Göbs eigenen Text gestützt. Er räumt ein, dass man „aus heutiger Sicht früher genauer hätte hinschauen müssen“ und dass eine aufwendige nachträgliche Aufarbeitung der Finanzzahlen erforderlich gewesen sei. Der Text enthält kein ausdrückliches Schuldeingeständnis, wohl aber das Eingeständnis, dass Kontroll- und Aufsichtsmechanismen in der Finanzführung über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend funktioniert haben.

Im Beitrag wird mehrfach Transparenz angekündigt. Dazu ist ein Blick auf die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 26.11.2025 aufschlussreich. Dort wurde erklärt, der Jahresabschluss 2024 sei fertiggestellt und werde auf der aoMV zur Entlastung des Präsidiums eingebracht und zur Abstimmung gestellt. Diese Ankündigung setzte eine klare Erwartung, die zahlreiche Mitglieder dazu bewogen hat, teilweise weite Anfahrten auf sich zu nehmen, um an der aoMV in Würzburg teilzunehmen.

Diese durch die Einladung geweckte Erwartung wurde nur teilweise erfüllt. Auf der aoMV wurden Kassenstände benannt (rund 50.000 € Geschäftskasse sowie rund 5.000 € Futurity-Gelder). Eine prüffähige Grundlage für eine Entlastung des Präsidiums lag jedoch nicht vor; eine Entlastung fand entsprechend nicht statt. Transparenz wurde angekündigt, tatsächlich aber nur fragmentarisch hergestellt. Zwischen dem Anspruch einer vollständigen Transparenz und der vorgefundenen Realität besteht weiterhin eine erhebliche Lücke.

Göb erklärt weiter, die DQHA sei nicht zahlungsunfähig und die Futurity-Gelder seien gesichert. Diese Aussagen stehen ohne belastbare, präsentierte Jahresabschlüsse im Raum. Gerade vor dem Hintergrund der nur fragmentarisch hergestellten Transparenz entsteht hier kein Vertrauen, sondern weiterer Klärungsbedarf. Benannte Kassenstände ersetzen keine prüffähige Gesamtdarstellung.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass sich der Zeitpunkt der Veröffentlichung im Januar befindet, also in dem Zeitraum des regulären Beitragseinzugs. Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13.12.2025 wurde zugleich erklärt, dass zu diesem Zeitpunkt nur noch rund 5.000 € an Futurity-Mitteln vorhanden waren.

Auch der Hinweis, es seien bereits Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung ergriffen worden, und 2026 werde ein Jahr des Sparkurses und des Wiederaufbaus, bleibt vage. Konkrete, überprüfbare Maßnahmen werden nicht benannt. Ankündigungen allein sind keine Steuerung und kein Beleg für nachhaltige Konsolidierung.

Besonders kritisch ist der wiederholte Appell, Kritik zu unterlassen und „Ruhe“ zu bewahren. Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat deutlich gezeigt, wozu dieses Schweigen führt. Mitglieder haben über Jahre zugesehen und berechtigte Fragen nicht gestellt. Das Ergebnis waren fehlende Abschlüsse, ungeklärte finanzielle Lagen und ein massiver Vertrauensverlust. Schweigen hat die Probleme nicht gelöst, sondern verstärkt.

Kritische Nachfragen sind kein persönlicher Angriff und keine Illoyalität. Sie sind ein zentrales Kontrollrecht der Mitgliedschaft als oberstem Organ des Vereins. Den Mund zu halten hat dem Verband nicht genutzt. Den Mund schließen zu wollen, ebenso wenig. Transparenz entsteht nur dort, wo Fragen zugelassen und beantwortet werden.
Auch zur ordentlichen Jahreshauptversammlung am 07.03.2026 werden Mitglieder mit einer klaren Erwartung anreisen. Maßstab werden nicht Appelle, Erklärungen oder Versprechen sein, sondern überprüfbare Ergebnisse. Ankündigungen ersetzen keine Ergebnisse.

Zusammengefasst zeigt sich:
Der Beitrag arbeitet stark mit Rückblicken, Appellen und Zukunftsversprechen. Dort, wo überprüfbare Ergebnisse angekündigt wurden, blieben sie bislang aus. Genau diese Diskrepanz zwischen Wort und Wirklichkeit ist der Kern der Kritik – und nicht mangelnder Zusammenhalt oder fehlende Loyalität der Mitglieder.
 
Disclaimer:
Dieser Beitrag stellt eine kritische Meinungsäußerung zu einem öffentlich veröffentlichten Text dar und ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. Er beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und eigenen Bewertungen. Persönliche Angriffe sind nicht beabsichtigt.

26. 1. 26 - WRWS/RBC - Termine 2026.
© RBC Termine 2026© RBC Termine 2026


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