7. 2. 26 - WRWS/DQHA - Judith Kaiser postet auf Facebook.

Präsenz oder Wohnzimmer?
Warum die geplante Mitgliederversammlung kritisch zu bewerten ist.

Wer Einladung und Tagesordnung der anstehenden Mitgliederversammlung sorgfältig liest, erkennt mehrere Punkte, die nicht isoliert betrachtet werden können. Erst in der Gesamtschau wird deutlich, warum Form und Ablauf der Versammlung Fragen aufwerfen.

1. Zur Einordnung der Online-Durchführung
Entgegen der öffentlichen Darstellung hat es bereits im Jahr 2021 eine Online-Mitgliederversammlung gegeben. Diese wurde während der Corona-Pandemie als Ausnahmelösung eingeführt. Die Online-Form ist daher weder neu noch unerprobt, ebenso wenig die damals aufgetretenen praktischen Schwierigkeiten.

2. Erfahrungen aus der Online-Mitgliederversammlung 2021
Trotz einer neutralen, externen Moderation kam es zu Einschränkungen und sogar Stummschaltungen bei Redebeiträgen, zur Nichtbeachtung von Wortmeldereihenfolgen und dazu, dass Mitglieder nicht zu Wort kamen. Gerade bei inhaltlich kontroversen Themen zeigen diese Erfahrungen, dass Online-Formate die gleichwertige Ausübung von Rede-, Antrags- und Mitwirkungsrechten erschweren können.

3. Sachliche Tragfähigkeit der angeführten Gründe für eine Online-Versammlung.
Seit rund 50 Jahren findet die Mitgliederversammlung satzungsgemäß zu Beginn des Jahres in Präsenz statt. Diese Zeit war stets arbeitsintensiv für Züchter und wurde dennoch über Jahrzehnte hinweg als praktikabel angesehen. Sie stellte bislang keinen Hinderungsgrund für eine Präsenzversammlung dar.
Aus diesen seit langem bekannten Umständen nun eine sogenannte erforderliche Situation abzuleiten, erscheint daher nicht überzeugend. Wäre der Zeitpunkt tatsächlich ein strukturelles Problem gewesen, hätte es über Jahrzehnte hinweg die Möglichkeit gegeben, durch eine Satzungsänderung einen anderen Termin festzulegen. Davon wurde nie Gebrauch gemacht.
Hinzu kommt, dass noch im Dezember eine außerordentliche Mitgliederversammlung in Präsenz durchgeführt werden konnte. Dass eine Präsenz-aoMV zu diesem Zeitpunkt möglich war, eine ordentliche Mitgliederversammlung wenige Monate später jedoch als nicht praktikabel dargestellt wird, bedarf einer nachvollziehbaren Erklärung.
Zumal für die außerordentliche Mitgliederversammlung eine Tagesordnung, Anträge, die Vorstellung der Bilanz 2024 sowie eine Entlastung für das Jahr 2024 angekündigt wurden. Tatsächlich war der Jahresabschluss 2024 zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt und nicht prüffähig. Die angekündigten Inhalte konnten daher nicht wie vorgesehen behandelt werden.

Hinweis zur Kostenfrage:
Nach übereinstimmenden Angaben aus dem damaligen Umfeld soll die Online-Mitgliederversammlung 2021 Kosten in der Größenordnung von rund 27.000 Euro verursacht haben. Eine abschließende Validierung dieser Zahl liegt mir derzeit nicht vor. Unabhängig von der exakten Höhe zeigt bereits diese Größenordnung, dass Online-Veranstaltungen nicht per se kostengünstig sind.

4. Auswirkungen der Tagesordnung auf Mitgliederanträge.
Mehrere Mitglieder haben fristgerecht Anträge eingereicht, unter anderem zur vollständigen Darstellung und Aufarbeitung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023. Diese Jahre sind in der veröffentlichten Tagesordnung jedoch nicht enthalten. Stattdessen beschränkt sich die finanzielle Behandlung auf die Jahre 2024 und 2025.
Damit wird bereits im Vorfeld festgelegt, welche Zeiträume Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung sein sollen. Fristgerecht eingereichte Mitgliederanträge werden auf diese Weise faktisch nicht zur Entscheidung gestellt, ohne dass die Mitgliederversammlung selbst darüber befinden konnte. Und wir erinnern uns: die Mittgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins und bedarf nicht einer Vorfilterung und sollte selbst entscheiden können. Meine vor ein paar Tagen geäußerten Befürchtungen, dass Anträge trotz frist- und formgerechter Einreichung keine Berücksichtigung finden, sehe ich somit bestätigt.

5. Bilanzielle Konsequenzen für die Jahre 2024 und 2025.
Die Endbestände eines Geschäftsjahres bilden stets die Anfangsbestände des Folgejahres. Wurden die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 nicht ordnungsgemäß vorgelegt, geprüft und festgestellt, fehlt damit eine gesicherte Grundlage für die Folgejahre.
In der Konsequenz sind auch die Geschäftsjahre 2024 und 2025 auf dieser Basis weder verlässlich prüfbar noch sachgerecht entlastungsfähig. Dies ergibt sich aus der Logik der Rechnungslegung und ist keine politische Bewertung.

6. Technisches Format und praktische Auswirkungen.
Wenn Anträge bereits durch die Tagesordnung begrenzt werden und zugleich ein Online-Format gewählt wird, das Redebeiträge und Verfahrensanträge erfahrungsgemäß erschwert, verstärkt dies die strukturellen Probleme der Willensbildung innerhalb der Mitgliederversammlung.
Was nicht ordnungsgemäß vorgelegt wurde, kann nicht geprüft werden.
Und was nicht geprüft werden kann, kann nicht Grundlage einer Entlastung sein.
Ergänzend stellt sich die Frage, wie unter den Rahmenbedingungen einer Online-Veranstaltung die freie Wahl einer von der Mitgliederversammlung bestimmten Wahlleitung sichergestellt werden soll.

Die Wahlleitung ist Voraussetzung für faire und unabhängige Wahlen. Gerade im Online-Format hängt das Vorschlagsrecht, die Worterteilung und der Ablauf jedoch technisch von der bisherigen Versammlungsleitung ab. Ohne ein transparent vorab festgelegtes Verfahren ist nicht erkennbar, wie gewährleistet werden soll, dass die Wahlleitung tatsächlich frei aus der Mitgliederversammlung heraus vorgeschlagen und gewählt wird und nicht faktisch vorgegeben ist. Dies ist kein Detail, sondern berührt unmittelbar die Legitimität aller nachfolgenden Wahlen.

Diese Feststellungen sind keine Wertung, sondern ergeben sich aus der vorliegenden Sach- und Aktenlage.

Hinweis:
Dieser Beitrag stellt eine kritische Meinungsäußerung dar. Er basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen, veröffentlichten Unterlagen sowie eigenen Erfahrungen. 
Genannte Kostengrößen beruhen auf Angaben aus dem damaligen Umfeld und sind mangels abschließender Validierung ohne Gewähr.

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